Gewässerunterhaltung

Die regelmäßig wiederkehrende Pflege ausgebauter und nicht ausgebauter Fließgewässer wird als Gewässerunterhaltung bezeichnet. Art, Umfang und Häufigkeit richten sich nach den einzelnen Gewässertypen und deren Einzugsgebiet

Die grundsätzlichen Ziele der Gewässerunterhaltung sind im § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem § 61 Landeswassergesetz (LWG) geregelt. Demnach umfasst die Unterhaltung den Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes des Gewässerbettes und der Ufer für den Wasserabfluss, wobei die günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft möglichst zu bewahren und zu entwickeln sind. Über die Gewässerunterhaltung gibt es zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten, den ökologischen Zustand der Fließgewässer nachhaltig zu verbessern und die ökologischen Ziele zu erreichen. Dabei ist die Sicherung der Vorflut- und Abflussverhältnisse im urban genutzten Raum besonders zu berücksichtigen.

Die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung richtet sich nach der Einteilung der Gewässer. Lippe, Rhein-Herne-Kanal oder die Ruhr werden den Gewässern erster Ordnung zugeordnet. Flussläufe zweiter Ordnung ist z.B. die Emscher. Gewässer erster und zweiter Ordnung obliegen nicht der Unterhaltung durch die Stadt Herne. So wird z.B. die Emscher durch die Emschergenossenschaft (EG) unterhalten.

In der folgenden Tabelle sind, zur besseren Übersicht, die einzelnen Gewässer im Stadtgebiet Herne, deren Ausbauzustand und die Unterhaltungspflichtigen dargestellt.

Name

Unterhaltungspflichtiger

Ausbauzustand

Börniger Bach

Stadt / EG

Offen / Verrohrt

Dorneburger Mühlenbach

EG

Offen / Verrohrt

Emscher

EG

Offener Gewässerverlauf

Fischergraben

Stadt

Schmutzwasserlauf

Graben am Emsring

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Gracht Hibernia

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Hauptkanal Wanne

EG

Offener Gewässerverlauf

Hemker Bach

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Holper Graben

Wasser und Schifffahrtsamt

Offener Gewässerverlauf

Holthauser Bach

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Hüller Bach

EG

Offener Gewässerverlauf

Hunberggraben

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Langelohbach

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Mühlenbach

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Ostbach

Stadt / EG

Offen / Verrohrt

Roßbach

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Ruhmbach

Stadt

Offen / Verrohrt

Schmiedesbach

Stadt / EG

Offen / Verrohrt

Sodinger Bach

Stadt / EG

Offen / Verrohrt

Storchgraben

Stadt

Offener Gewässerverlauf

Westbach

Stadt / EG

Verrohrt

Gewässerunterhaltung im Namen der Stadt Herne

Die Stadtentwässerung Herne AöR (SEH AöR) ist mit der Aufgabe der Gewässerunterhaltung durch die Stadt Herne betraut worden. Von der SEH AöR werden 13 km Gewässer unterhalten. Zur Unterhaltung gehören u. a. das ein- oder zweimalige jährliche Mähen der Ufer, Rückschnitt der den Abfluss behindernden Gehölze und das Beseitigen von weiteren Abflusshindernissen, z. B. umgestürzten Bäumen oder Treibgut. Die Aufrechterhaltung des schadlosen Hochwasserabflusses wird weiterhin durch das Spülen von Durchlässen und das Reinigen von Rechen gewährleistet.

Die Unterhaltung erfolgt nach dem Grundsatz: soviel wie nötig, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, aber auch so wenig wie möglich, um die Natur nicht übermäßig zu schädigen.

Warum Gewässerunterhaltung?

Die Gewässerunterhaltung obliegt in den vergangenen Jahren zunehmend einem Wandel. Die derzeitigen Gesetze stellen mittlerweile die ökologische Komponente der hydraulischen nahezu gleich. Das Ziel der Gewässerunterhaltung ist neben dem Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss die Bewahrung und Entwicklung der günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft. Der natürlichen Eigendynamik und -entwicklung eines Gewässers wird somit, falls möglich, mehr Spielraum gegeben.

Nachfolgend sind Fotos von der Umgestaltung des Ostbaches aus dem Jahre 2004, während der Baumaßnahme und der Gewässerentwicklung im Jahr 2009 zu sehen.

Im Umfeld des Ostbaches ist im Sommer 2009 wieder ein standorttypisches Gewässer entstanden

Ostbach vor der Renaturierung

Ostbach nach der Renaturierung