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Häufig gestellte Fragen


Städtische Kanalisation

Baustellen

Grundstücksentwässerung

Gartenwasserzähler

Gebühren

Städtische Kanalisation

Treten in einem Bereich vermehrt Rattensichtungen auf, kann dies dem Bauhof der Stadtentwässerung Herne mitgeteilt werden. Die öffentliche Kanalisation wird in diesem Bereich von geschultem Personal geprüft und gegebenenfalls mit Ködermaterial belegt. Die Rattenbekämpfung auf der Oberfläche städtischer Grundstücke wird durch das Ordnungsamt der Stadt Herne organisiert.
Das Herner Kanalnetz besteht aus ca. 420 km städtischen Hauptkanälen und schätzungsweise 1200 km privaten Anschluss- und Grundstücksentwässerungsleitungen. Eine erfolgreiche Eindämmung des Nagerbefalls ist daher nur möglich, wenn alle Beteiligten Maßnahmen ergreifen. Die Stadtentwässerung Herne belegt regelmäßig die Kanalisation mit speziellen Giftködern und beseitigt mögliche Nistplätze im Untergrund. Anschlussnutzer hingegen vermeiden die Entsorgung von Nahrungsmitteln über die Abwasserleitung, vermeiden die Ablagerung von Müll und Nahrungsresten auf dem Grundstück und schneiden übermäßigen Hecken- und Bodendeckerbewuchs regelmäßig zurück.
In der Kanalisation finden Ratten gute Voraussetzungen. Das Leitungsnetz ist eine hervorragend ausgebaute Wegeverbindung die Schutz vor Feinden und Extremtemperaturen bietet und zudem ausreichend Nahrung und Nistmöglichkeiten zur Verfügung stellt.
Die Entwässerung des Stadtgebietes Herne erfolgt weitestgehend im Mischsystem, das heißt Schmutz- und Niederschlagswasser werden über einen gemeinsamen Entwässerungskanal abgeleitet. Mit der Entflechtung des Emscher-Systems ergeben sich zunehmend neue Möglichkeiten, Trennsysteme im Zuge von Erschließungsgebieten und Neubau-Projekten sowohl im öffentlichen Bereich als auch auf den privaten Grundstücken vorzusehen.
Das öffentliche Kanalnetz kann nicht darauf ausgelegt werden, jeden Starkregen sofort abzuleiten, da die Rohrnennweiten dadurch zu groß und die Rohrleitungen zu teuer würden. Die dadurch erforderlichen Mehrkosten würden zu einer extremen Erhöhung der Abwassergebühren führen. Kurzeitige Belastungen des öffentlichen Netzes - und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsleitungen - werden daher in Kauf genommen. Bei der Bemessung der Kanäle werden zulässige Überflutungshäufigkeiten zugrunde gelegt (s. DIN EN 752-2: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Anforderungen (09.96)).
Grundsätzlich werden bei sämtlichen Kanalbaumaßnahmen Möglichkeiten zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt. Dabei werden folgende Verfahrensvarianten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit in der Örtlichkeit und Wirtschaftlichkeit, überprüft: Ortsnahe Versickerung von Regenwasser oder Einleitung in ein Gewässer, Rückhaltungen zum Schutz vor Starkregenereignissen, Entsiegelung und mögliche Aktivierung von Gräben und Gewässern.

Des Weiteren beteiligt sich die SEH an verschiedenen regionalen Initiativen zu wassersensitiven Klimaanpassungsstrategien.

Weitere Informationen finden Sie unter Konzepte.

Das Einzugsgebiet der öffentlichen Kanalisation unterliegt einer ständigen Veränderung beispielsweise durch Abkopplungsmaßnahmen aber auch durch neue Versiegelungen. Zunehmend kollidieren die Entwürfe von Bauvorhabenträger mit dem tatsächlich nutzbaren Entwässerungskapazitäten in der öffentlichen Kanalisation. In diesem Spannungsfeld nutzt die SEH gegebenenfalls die Regelung des § 5 Abs. 5 der aktuellen Entwässerungssatzung in Verbindung mit den Empfehlungen der DWA-A 118 zur Limitierung der Einleitmenge über die Vorgabe einer verbindlich einzuhaltenden Drosselabflussspende. Diese liegt im Regelfall in einer Größenordnung von 1 bis 10 l/(s x ha).
Informationen über Lage, Tiefe und Dimension (Nennweite) können formlos per E-Mail an die info@se-herne.de erfragt werden. Die sog. Planauskunft ist für Sie kostenfrei.
Abwasserkanäle und Leitungen müssen funktionstüchtig und dicht sein. Diese Forderung führt dazu, dass die Kanalisation regelmäßig inspiziert werden muss. Mit Hilfe von zwei Kanalinspektionsfahrzeugen werden die ca. 418 Km Kanalnetz mit einer Videokamera untersucht. Hierbei werden mögliche Schäden im Kanalnetz festgestellt. Werden Kanalrohrschäden wie Risse, Scherbenbildung, Lageabweichung usw. festgestellt, erfolgt in festgelegten Zeiträumen eine Reparatur oder ein Neubau der betreffenden Kanalabschnitte.
Stellen Sie Störungen an der Abwasseranlagen fest, wie zum Bsp. einen klappernden Schachtdeckel, aus der Kanalisation austretendes Wasser, einen verstopften seitlichen Straßeneinlauf, oder einen Rückstau in Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage, so wenden Sie sich bitte an die

SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG.
Telefon: +49 2323 592 – 0
Telefax: +49 2323 592 – 1311
E- Mail: info@se-herne.de

Baustellen

Informationen über Art der Maßnahme, Dauer und Ansprechpartner erhalten Sie unter aktuelle Baustellen.
Grundstücksentwässerung

Bitte beachten Sie, dass die durch den Zwischenzähler gemessene Wasserschwundmenge erst in die Jahresveranlagung des übernächsten Jahres einfließt. D.h. wird der Zwischenzähler erstmalig in 2020 abgenommen, so wird die in 2020 gemessene Wasserschwundmenge erst in der Jahresveranlagung 2022 berücksichtigt. Der Grund hierfür ist, dass eine Ablesung des Zwischenzählers erst zum Ende des Jahres sinnvoll ist, wenn kein Leitungswasser mehr für den Garten etc. benötigt wird. Damit ist allerdings der Zeitraum für die Bearbeitung der Wasserschwundmengen für die darauffolgende Jahresveranlagung zu kurz.
Als Mindesthöhe für die Rückstauebene gilt die Bürgersteigoberkante vor dem Grundstück. Dem Anschlussberechtigten obliegt es, sich auch - je nach örtlicher Gegebenheit - über diese Mindesthöhe für ungeschützte Abläufe hinaus gegen möglichen Rückstau selbst zu schützen.
Liegt die Kellerdecke oberhalb der Rückstauebene und im Keller befinden sich keine Entwässerungspunkte wie Bodenabläufe, WC, Waschbecken, etc. können die Entwässerungsleitungen des Gebäudes an der Kellerdecke abgefangen werden. Die Rückstausicherung folgt hierbei physikalischen Gesetzen und die Verlegung unterhalb der Kellerdecke ist kostengünstig.
Die Stadtentwässerung Herne prüft keine privaten Leitungen. Wir erteilen auch Firmen keinen Prüfauftrag. Die Beauftragung erfolgt immer durch den Grundstückseigentümer an einen Unternehmer seiner Wahl. Wir raten hierbei insbesondere dazu, von Haustürgeschäften Abstand zu nehmen.
Betreiber von Entwässerungsanlagen sind verpflichtet, diese regelgerecht zu erstellen, zu nutzen und zu erhalten. Diese Aufgabe können Grundstückseigentümer nicht erfüllen, wenn sie nicht regelmäßig analog zur Hauptuntersuchung beim PKW oder der Kontrolle ihrer Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger den Zustand der Leitung kontrollieren lassen. Darüber hinaus zieht die Stadtentwässerung Herne in begründeten Fällen wie z.B. bei Absackungen an der Oberfläche sowie bei neu erstellten Leitungen den jeweiligen Grundstückseigentümer zur Leitungsprüfung heran.
Nein. Aus rechtlichen Gründen ist das Wasser im Pool als Schmutzwasser eindeutig als Schmutzwasser einzustufen. Dieses unterliegt daher dem Anschluss- und Benutzungszwang, d.h. es muss ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden. Somit sind diese Wassermengen in der Schmutzwassergebühr zu berücksichtigen und dürfen nicht von dem Gartenwasserzähler erfasst werden.
Der private Gartenwasserzähler ist vollkommen unabhängig vom Hauswasserzähler des Trinkwasserversorgers. Daher muss der Gartenwasserzähler eigenständig abgelesen werden. Bitte teilen Sie uns vorzugsweise zum Ende der Gießsaison einmal jährlich Zählerstand und Zählernummer schriftlich mit.
Analog zum Hauswasserzähler Ihres Trinkwasserversorgers muss auch der private Gartenwasserzähler fest in der Wasserleitung verbaut sein. Erst der feste Einbau versetzt den Grundstückseigentümer in die Lage, einen im Sinne des Gebührenrechts haltbaren Nachweis über die versickerten Wassermengen zu führen. Die Stadtentwässerung Herne verplombt keine Zwischenzähler und kann auch keine durch Fremdfirmen verplombten Zähler ohne den geforderten festen Einbau akzeptieren.
Die Verwendung eines Gartenwasserzählers lohnt sich bei Grundstücken, die große bepflanzte Flächen haben und deren Flora intensiv gegossen wird. Bevor der Spareffekt eintritt muss der Grundstückseigentümer jedoch in das benötigte Material und den festen Einbau des Zählers investieren. Hinzu kommen wiederkehrende Kosten für die Nacheichung oder den Zählertausch nach Ablauf der Eichung.

Beispielrechnung:
In Herne liegt der Wasserverbrauch zur Gartenbewässerung bei ca. 5 cbm für 100 qm Grünfläche im Jahr. Daraus resultiert eine Ersparnis von ca. 12 € pro Jahr. Der Ersparnis stehen Kosten von ca. 50 € (bei Eigeneinbau) bis ca. 250 € (bei Einbau durch Fachfirma) gegenüber. Im Einzelfall weichen die Einbaukosten sogar erheblich von den vorgenannten Erfahrungswerten ab. Das Meldeformular für einen neuen Gartenwasserzähler finden Sie hier. Die zwingend erforderliche Zählerabnahme durch die Stadtentwässerung Herne ist kostenfrei.
Die Grundstücksentwässerung wird im Rahmen der Bauantragstellung geprüft, d.h. Entwässerungspläne, hydraulische Nachweise, Erläuterungsberichte, etc. sind über die Bauordnung der Herner Stadtverwaltung der Stadtentwässerung Herne vorzulegen. Unabhängig davon sind neue Kanalanschlüsse direkt bei der Stadtentwässerung Herne zu beantragen. Weitere Informationen zu den Antragsverfahren finden Sie hier.
Die öffentliche Kanalisation hat sich über mehrere Jahrzehnte zu dem heutigen Bestandsnetz entwickelt. Aufgabe der Stadtentwässerung Herne ist es, dass Kanalisationsnetz unter sich fortlaufend ändernden Rahmenbedingungen nachhaltig und sicher zu betreiben. Unter dem Vorzeichen des derzeitigen Klimawandels und dem zunehmenden Flächenverbrauch durch Lückenschluss in Siedlungen, Zweitreihenbebauung und versiegelnde Oberflächengestaltung ist es aktuell zwingend notwendig, die bestehenden Kapazitäten der Kanalisation sinnvoll einzuteilen und ausreichend Reserven vorzuhalten. Die zulässige Drosseleinleitmenge wird für jedes Projekt individuell festgelegt und entspricht oftmals dem natürlichen Abfluss von 10 l/(s * ha).
Die Anschlussleitung verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage. Auch wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum verlegt wurde, ist sie nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation. Zuständig bleibt somit im Regelfall der Grundstückseigentümer / –pächter des angeschlossenen Privatgrundstücks. Nähere Informationen können Sie hier der Entwässerungssatzung für das Stadtgebiet Herne entnehmen.
Zum Anschluss an die städtische Kanalisation müssen Bauherren bzw. Grundstückseigentümer vorab einen Antrag auf Kanalhausanschluss zzgl. erforderlicher Planunterlagen bei der Stadtentwässerung Herne einreichen.


Weitere Information zur Beantragung eines Kanalhausanschlusses.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer kostenfreien Abnahme des Gartenwasserzählers das unten zum Download bereitstehende Antragsformular und ergänzen dieses mindestens um folgende vier Fotos.

Weitere Informationen zum Gartenwasserzähler finden Sie hier

Die Entwässerungsleitung vom Straßenkanal bis zum Grundstück wird als Anschlusskanal bezeichnet. Der Grundstücksanschluss bis einschließlich der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück ist im Regelfall mit Mindestdurchmesser DN 150 auszuführen. Die Erstellung des Anschlusskanals ist Firmen vorbehalten, die eine Zulassung von der SEH oder Stadtverwaltung erhalten haben.
In der städtischen Kanalisation kann es jederzeit zu Ereignissen kommen, bei denen sich das Abwasser in die Anschlussleitungen zurückstaut. Dies können sowohl Starkniederschläge sein die das Kanalnetz an die Kapazitätsgrenze bringen, aber auch Abflusshindernisse oder Spülstöße bei der Kanalreinigung mit Hochdruck-Wasserstrahldüsen. Jeder Anschlussberechtigte ist daher aufgerufen, sich ausreichend gegen den Rückstau technisch abzusichern. Da häusliches Abwasser im Regelfall mit Toilettenpapier, Feuchttüchern, Lebensmittelresten, etc. vermengt ist, was erfahrungsgemäß zur Funktionsbeeinträchtigung einfacher Rückstauklappen führt, ist der Einbau von Hebeanlagen oder Rückstauautomaten als fachgerechten Schutz vor Rückstau anzusehen.
Gartenwasserzähler

Bitte beachten Sie, dass die durch den Zwischenzähler gemessene Wasserschwundmenge erst in die Jahresveranlagung des übernächsten Jahres einfließt. D.h. wird der Zwischenzähler erstmalig in 2020 abgenommen, so wird die in 2020 gemessene Wasserschwundmenge erst in der Jahresveranlagung 2022 berücksichtigt. Der Grund hierfür ist, dass eine Ablesung des Zwischenzählers erst zum Ende des Jahres sinnvoll ist, wenn kein Leitungswasser mehr für den Garten etc. benötigt wird. Damit ist allerdings der Zeitraum für die Bearbeitung der Wasserschwundmengen für die darauffolgende Jahresveranlagung zu kurz.
Nein. Aus rechtlichen Gründen ist das Wasser im Pool als Schmutzwasser eindeutig als Schmutzwasser einzustufen. Dieses unterliegt daher dem Anschluss- und Benutzungszwang, d.h. es muss ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden. Somit sind diese Wassermengen in der Schmutzwassergebühr zu berücksichtigen und dürfen nicht von dem Gartenwasserzähler erfasst werden.
Der private Gartenwasserzähler ist vollkommen unabhängig vom Hauswasserzähler des Trinkwasserversorgers. Daher muss der Gartenwasserzähler eigenständig abgelesen werden. Bitte teilen Sie uns vorzugsweise zum Ende der Gießsaison einmal jährlich Zählerstand und Zählernummer schriftlich mit.
Analog zum Hauswasserzähler Ihres Trinkwasserversorgers muss auch der private Gartenwasserzähler fest in der Wasserleitung verbaut sein. Erst der feste Einbau versetzt den Grundstückseigentümer in die Lage, einen im Sinne des Gebührenrechts haltbaren Nachweis über die versickerten Wassermengen zu führen. Die Stadtentwässerung Herne verplombt keine Zwischenzähler und kann auch keine durch Fremdfirmen verplombten Zähler ohne den geforderten festen Einbau akzeptieren.
Die Verwendung eines Gartenwasserzählers lohnt sich bei Grundstücken, die große bepflanzte Flächen haben und deren Flora intensiv gegossen wird. Bevor der Spareffekt eintritt muss der Grundstückseigentümer jedoch in das benötigte Material und den festen Einbau des Zählers investieren. Hinzu kommen wiederkehrende Kosten für die Nacheichung oder den Zählertausch nach Ablauf der Eichung.

Beispielrechnung:
In Herne liegt der Wasserverbrauch zur Gartenbewässerung bei ca. 5 cbm für 100 qm Grünfläche im Jahr. Daraus resultiert eine Ersparnis von ca. 12 € pro Jahr. Der Ersparnis stehen Kosten von ca. 50 € (bei Eigeneinbau) bis ca. 250 € (bei Einbau durch Fachfirma) gegenüber. Im Einzelfall weichen die Einbaukosten sogar erheblich von den vorgenannten Erfahrungswerten ab. Das Meldeformular für einen neuen Gartenwasserzähler finden Sie hier. Die zwingend erforderliche Zählerabnahme durch die Stadtentwässerung Herne ist kostenfrei.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer kostenfreien Abnahme des Gartenwasserzählers das unten zum Download bereitstehende Antragsformular und ergänzen dieses mindestens um folgende vier Fotos.

Weitere Informationen zum Gartenwasserzähler finden Sie hier

Gebühren

Die Abwassergebühr ist zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres zu zahlen. Möglich ist auf Antrag auch eine jährliche Zahlung zum 01.07. des Jahres. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Weitere Regelungen zur Abwassergebühr finden Sie in unserer Entwässerungsgebührensatzung.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist ein Quadratmeter der angeschlossenen Grundstücksfläche, wobei die angeschlossene Gesamtgrundstücksfläche auf volle Quadratmeter in der Berechnung abzurunden ist.
Als Schmutzwassermenge gilt die für ein Jahr bezogene Frischwassermenge abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten Wassermenge, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Dabei wird eine im Vorjahr oder vorletzten Jahr gemessene Wassermenge als Verbrauchsmenge herangezogen. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Feststellung. Findet die Feststellung des Jahresverbrauchs bis zum 31.08. des Vorjahres statt, ist diese Menge zu Grunde zu legen, bei einem Feststellungszeitpunkt in den Monaten September bis Dezember ist auf die Feststellung des vorletzten Jahres zurückzugreifen.