Hilfestellung und Information zur Gartenbewässerung

Gartenwasserzähler

Wenn Frischwasser zur Gartenbewässerung genutzt wird, können die zum Gießen verwendeten Wassermengen grundsätzlich von der Veranlagung der Entwässerungsgebühr ausgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein gemäß Entwässerungsgebührensatzung zulässiger Nachweis durch den Grundstückseigentümer. Im Regelfall wird der Nachweis über einen separat eingebauten Zwischenzähler erbracht, der zuvor von der SEH AöR technisch abgenommen werden muss. Wir empfehlen hierzu folgende Vorgehensweise:

1. Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die tatsächliche Ersparnis hängt unter anderem sehr stark vom individuellen Gießverhalten, von der Art der Gartenbepflanzung und vom Jahresklima ab. Anhand unserer Erfahrungswerte bieten wir Ihnen mit folgender Tabelle den Service, anhand eines örtlichen Durchschnittswertes grob abzuschätzen, welche Gebührenersparnis eintreten könnte.

Größe der Grünfläche

Voraussichtliche Jahreswassermenge

Schätzung der durchschnittlichen Ersparnis

100 qm

ca. 5 cbm pro Jahr

ca. 15 Euro pro Jahr

Der möglichen Ersparnis sind die vom Vorhabenträger zu begleichenden Kosten für den Einbau des Zählers sowie die Kosten für die wiederkehrende Nacheichung oder den regelmäßigen Zähleraustausch gegenüberzustellen. Die Eichung ist bei Kaltwasserzählern maximal 6 Jahre gültig.

2. Prüfung des Verwendungszwecks

Bitte stellen Sie vor dem Einbau des Zwischenzählers sicher, dass dieser ausschließlich für Wassermengen zu nutzen ist, die der Kanalisation nicht zugeführt werden. Dies ist regelmäßig bei Gießwasser und zum Ausgleich von Verdunstungsmengen bei Gartenteichen der Fall. Die Verwendung des Wassers zur Fahrzeugwäsche oder zur Befüllung des Pools ist hingegen unzulässig, da diese Wassermengen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes als Schmutzwasser gelten und somit dem so genannten Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, d.h. der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden müssen.

3. Planung des Einbaus

Der Gartenwasserzähler ist in die ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzte Wasserleitung fest vor dem Wasserhahn (= auf der Druckseite) einzubauen. Eine Verplombung des Zählers ersetzt nicht den festen Einbau. Wir empfehlen Ihnen den Einbau mit einem Fachbetrieb der Innung Sanitär-Heizung-Klima bzw. des Fachverbandes SHK NRW abzustimmen, um neben den Abnahmekriterien der SEH AöR auch örtliche Rahmenbedingungen und fachtechnische Vorgaben angemessen zu berücksichtigen. Die Verantwortung für Einhaltung aller Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gartenwasserzähler obliegt dem Vorhabenträger.

4. Beantragung der Zählerabnahme

Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer kostenfreien Abnahme des Gartenwasserzählers das unten zum Download bereitstehende Antragsformular und ergänzen dieses mindestens um folgende vier Fotos:

1. Zählerstand und –nummer

2. Einbauort des fest eingebauten Zählers

3. Eichung oder CE-Kennzeichen

4. Zapfstelle mit darunter befindlichen Bodenbereich

Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte nach Möglichkeit an die E-Mail-Adresse info@se-herne.de oder postalisch an die Stadtentwässerung Herne AöR, Grenzweg 18, 44623 Herne.

Merkblatt Gartenwasserzähler Online-Antrag Gartenwasserzähler [PDF] Antragsformular Gartenwasserzähler

 

5. Berücksichtigung der Wasserschwundmengen in der Jahresveranlagung

Bitte beachten Sie, dass die durch den Zwischenzähler gemessene Wasserschwundmenge erst in die Jahresveranlagung des übernächsten Jahres einfließt. D.h. wird der Zwischenzähler erstmalig in 2020 abgenommen, so wird die in 2020 gemessene Wasserschwundmenge erst in der Jahresveranlagung 2022 berücksichtigt. Der Grund hierfür ist, dass eine Ablesung des Zwischenzählers erst zum Ende des Jahres sinnvoll ist, wenn kein Leitungswasser mehr für den Garten etc. benötigt wird. Damit ist allerdings der Zeitraum für die Bearbeitung der Wasserschwundmengen für die darauffolgende Jahresveranlagung zu kurz. Damit für die Verarbeitung der Wasserschwundmengen ausreichend Zeit zur Verfügung steht bitten wir Sie, den Zählerstand bzw. die Wasserschwundmenge zeitnah nach Beendigung der Gartensaison oder des Jahres schriftlich zu melden.

Neben einer zeitnahen Meldung der Zählerstände bzw. Wasserschwundmengen ist die Richtigkeit Ihrer angegebenen Daten erforderlich. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Sollten die Daten nicht plausibel sein, dann können wir die Wasserschwundmengen auch nicht berücksichtigen.