Verbindung zur öffentlichen Kanalisation

Kanalhausanschluss


Die Entwässerungsleitung vom Straßenkanal bis zum Grundstück wird als Anschlusskanal bezeichnet. Der Grundstücksanschluss bis einschließlich der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück ist im Regelfall mit Mindestdurchmesser DN 150 auszuführen. Die Erstellung des Anschlusskanals ist Firmen vorbehalten, die eine Zulassung von der SEH oder Stadtverwaltung erhalten haben.

Der Anschlussstutzen verbindet die öffentliche Kanalisation mit den privaten Entwässerungsleitungen. Die Verbindung wird hergestellt, indem ein beauftragter Fachunternehmer nach schriftlicher Zustimmung durch die SEH eine Kernbohrung am städtischen Kanal erstellt und ein geeignetes Formstück als Verbindungselement setzt. Grundsätzlich ist die Anbindung von Grundstücksanschlussleitungen in Revisionsschächten nicht statthaft. Der Stutzen ist nach Möglichkeit im Kämpfer der Rohrleitung mit einer Überhöhung (Differenz von der Kanalsohle und Sohle des Grundstücksanschlusses) bündig einzubauen.

Antrag Kanalhausanschluss

Ist die Sanierung eines bestehenden Anschlussstutzens oder gar die Erstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Kanalisation notwendig, ist die Genehmigung hierfür bei der SEH zu beantragen. Den Antrag auf Zustimmung vorgenannter Arbeiten können Sie auf dieser Seite herunterladen. Den ausgefüllten Antrag mit Lageplan senden Sie bitte an die

SEH Stadtentwässerung Herne AöR
Grenzweg 18
44623 Herne

Die SEH ist zu beteiligen, bevor Arbeiten am öffentlichen Kanal zur Einbindung oder Erneuerung privater Leitungen erfolgen können.

Antrag Kanalhausanschluss Vorschriften Stadtgebiet Herne Zugelassene Firmen

Arbeiten am Anschlusskanal

Arbeiten an Anschlusskanälen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SEH zulässig. Darüber hinaus sind bei der Stadtverwaltung Herne eine Genehmigung des Aufbruches öffentlicher Verkehrsflächen sowie ggfs. eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erwirken.

Die SEH erlaubt Firmen, die aufgrund entsprechender Prequalifikation gelistet sind, Entwässerungsarbeiten in offener Bauweise im öffentlichen Bereich durchzuführen. Firmen die nicht gelistet sind, aber über nachweislich ausreichende Qualifikationen und identische Voraussetzungen verfügen, können im Einzelfall nach Vorlage entsprechender Unterlagen vor Baubeginn eine Erlaubnis von der SEH erteilt bekommen.

Die Abnahme der Arbeiten erfolgt gemeinsam durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr und der Stadtentwässerung Herne.

Voraussetzungen für Arbeiten am Anschlusskanal:

Die auszuführende Fachfirma ist gelistet oder hat folgende Nachweise der SEH vorgelegt.

1. Anerkennung der Entwässerungssatzung

2. Eintrag in der Handwerksrolle, Güteschutz Kanalbau, oder gleichwertig.

3. Nachweis der Ausstattung und Referenzen

4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung

  • Die Aufbruchgenehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung von der Stadt Herne sowie die Zustimmung von der Stadtentwässerung Herne wurden eingeholt.
  • Der Baubeginn ist spätestens ein Arbeitstag (Mo – Fr) vor der Maßnahme anzuzeigen.
  • Die Abnahme erfolgt durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr, sowie durch die SEH.
  • Die Gewährleistung für ausgeführte Arbeiten beträgt 5 Jahre.

Die SEH überwacht Fremdeingriffe in das städtische Kanalisationsnetz zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Anbindung.

Den vollständigen Text der Bestimmungen für die Ausführung von Anschlusskanälen im öffentlichen Straßenland und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage gemäß §§ 12 und 13 der Entwässerungsstatzung für die Stadt Herne kann in der unten angegebenen Pdf- Datei eingesehen werden.

Bestimmungen ZTV-OI-Optische-Inspektion-SEH ZTV Stadtentwässerung Herne

Kontrollschacht

Ein Kontrollschacht verbindet den Grundstücksanschluss mit den Hausanschlussleitungen. Er dient der Leitungsrevision, d.h. Wartungs- und Reinigungsarbeiten können über diesen Schacht ausgeführt werden. Ein Kontrollschacht ist auf dem privaten Grund vorzusehen. Um ausreichend Arbeitsraum vorzuhalten sollte die Nennweite des Schachtes DN 1000 nicht unterschreiten.

Rückstau

Eher selten aber dafür regelmäßig kommt es in der Kanalisation zu Rückstauereignissen. Rückstau ist ein Betriebszustand der sich einstellt, wenn sich das Wasser durch Verstopfung oder Überlastung des öffentlichen Kanals über die Rückstauebene aufstaut. Ursächlich hierfür sind oftmals starke Niederschläge, aber auch Verstopfungen oder Reinigungsarbeiten in der Kanalisation können zu einem Rückstau führen.

Oberste Rückstauebene ist die Gehwegoberfläche. In allen Räumen, die unterhalb dieses Niveaus liegen, kann also Abwasser über ungesicherte Entwässerungsgegenstände (z. B. Bodeneinläufe) eindringen.

Um mögliche Schäden durch Rückstau aus der städtischen Kanalisation zu vermeiden, schreibt die Entwässerungssatzung in Herne vor, dass alle Grundstücksabflüsse die unterhalb der Rückstauebene liegen, dauerhaft gegen Rückstau gesichert werden müssen. Wichtig sind der Einbau und die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen. Die Abwässer von Toiletten, Duschen und Waschbecken im Keller sollten hier grundsätzlich über eine Hebeanlage in den Schmutzwasserkanal geleitet werden.

⏯️ Infofilm der SEH: Rückstausicherung und Überflutungsschutz Flyer: Technischer Rückstauschutz Flyer: Rückstau aus dem Kanal

Die SEH bietet eine Beratung zu verschiedenen Möglichkeiten der Rückstausicherungen an.

Beispiel einer fachgerechten Rückstausicherung

Dichtheitsprüfung

In den vergangenen Jahren ist die Überprüfung von Grundstücks- und Hausanschlussleitungen in Form der so genannten Dichtheitsprüfung in den Fokus der Siedlungswasserwirtschaft gerückt. Durch Überführung bestehender Regelungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz bestand zwischenzeitlich eine flächendeckende Pflicht zur Prüfung privater Entwässerungsleitungen.

Die SEH ist mit Wegfall des § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) im Jahr 2013 nicht mehr zur generellen Einforderung von Prüfunterlagen verpflichtet, daher entfallen die ursprünglich festgelegten Fristengebiete. Das heißt, Grundstückseigentümer einer Bestandsimmobilie ohne gewerbliches Abwasser müssen ohne explizite Aufforderung durch die SEH Ihre Prüfunterlagen nicht zu einem bestimmten Stichtag vorlegen. Regelungen für gewerbliche Abwässer, neu gebaute und wesentlich geänderte Entwässerungssysteme sowie Leitungen in Wasserschutzzonen enthält die kürzlich eingeführte Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw). Bundesweit sind jedoch alle Grundstückseigentümer aufgrund § 60 Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet, den Zustand Ihrer Abwasserleitungen und – schächte auf Zustand und Funktionstüchtigkeit eigenverantwortlich zu prüfen.

Anlassbezogen fordert die SEH unter eindeutig definierten Voraussetzungen den Nachweis der Zustandserfassung privater Leitungen ein. Vor allem wenn Schäden an öffentlichen Verkehrsflächen entstanden sind, die augenscheinlich auf einen desolaten Zustand von Privatleitungen zurückzuführen sind, werden Zustandsprüfungen angeordnet.

Weiterhin prüft die SEH auf Grundlage von § 53 c LWG NRW im Vorfeld öffentlicher Baumaßnahmen den Kanalanschluss. Ziel ist es, besonders schwere Schäden zu erkennen und rechtzeitig die Schadensbeseitigung zu veranlassen, um Aufbrüche nach dem Kanal- und/oder Straßenbau in der neu erstellten Verkehrsfläche zu vermeiden. Im Bedarfsfall kann die SEH dem Grundstückseigentümer oftmals die Nutzung von Synergieeffekten durch Verbindung der privaten Schadensbeseitigung mit der öffentlichen Baumaßnahme anbieten.

Die SEH fordert Prüfunterlagen anlassbezogen ein.

Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

Die allgemeine Liste der Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen und Zustandserfassungen privater Hausanschlüsse finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV). Die Auflistung bietet einen Überblick, welche Prüfer und somit welche Fachfirmen in der Region zur Verfügung stehen, um eine Zustandserfassung fachgerecht durchführen zu können.

Eine Aussage über die Qualität und das Preis/Leistungsverhältnis der Unternehmen ist die so genannte Sadipa-Liste hingegen nicht. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, Prüfaufträge an ortsansässige Firmen zu vergeben, weil diesen ein besonderes Interesse an einem exzellenten Ruf an ihrem Heimatstandort unterstellt werden kann.

Die SEH führt keine Empfehlungs- oder Ausschlussliste über Sachkundige Dichtheitsprüfer oder deren Unternehmen.

Sadipa Liste

Private Abwasserleitungen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik, bau – bzw. wasserrechtlichen Vorschriften oder den Vorgaben und Bestimmungen der für das Stadtgebiet Herne geltenden Entwässerungssatzung entsprechen, sind in einer angemessenen Frist zu sanieren. Welche Fristen die Stadtentwässerung Herne AöR in der Regel für eine Sanierung vorgibt, ist vom Schadensbild abhängig und diesem Katalog zu entnehmen.

Je nach Sachlage im Einzelfall kann z.B. auf Grund starken Grundwassereintritts, ungünstiger Bodenverhältnisse oder der Lage der Abwasseranlage im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadtentwässerung Herne AöR eine Sanierung auch in einem kürzeren Zeitraum, ggf. auch sofort, verlangt werden. Auch können von anderen Behörden weitergehende Anforderungen an Frist und Umfang einer Sanierung gestellt werden.

Die Stadtentwässerung Herne AöR übernimmt keine Haftung für den Fall, dass es vor Ablauf der genannten Regelfristen zu Schäden durch defekte private Abwasseranlagen kommt. Die Verantwortlichkeit und Verkehrssicherungspflicht verbleibt insoweit alleine bei dem Grundstückseigentümer bzw. bei den sonstigen dinglich und/oder schuldrechtlich Verpflichteten.

Die Übersicht der einzelnen Sanierungsfristen, sehen Sie in dem unten aufgefürten Schadenskatalog.

Zustandsbewertung Grundstücksentwässerung