Arbeiten am Anschlusskanal
Arbeiten an Anschlusskanälen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr und der SEH durch zugelassene Unternehmer zulässig. Die Abnahme der Arbeiten erfolgt durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr.
Es sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Anerkennung der Entwässerungssatzung, Eintrag in der Handwerksrolle, Nachweis der Ausstattung und Referenzen, Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Einholung einer straßenrechtlichen Genehmigung für jedes Bauvorhaben.
- Baubeginnanzeige spätestens 1 Tag vor der Maßnahme
- Die Abnahme erfolgt durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr, sowie der SEH .
- Die Gewährleistung für ausgeführte Arbeiten beträgt 5 Jahre
Den vollständigen Text der Bestimmungen für die Ausführung von
Anschlusskanälen im öffentlichen Straßenland und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage gemäß §§ 12 und 13 der
Entwässerungsstatzung für die Stadt Herne kann in der unten
angegebenen Pdf- Datei eingesehen werden.