Kanalhausanschluss

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Die Kanalleitung vom Straßenkanal bis zum Grundstück wird als Kanalhausanschlussleitung bezeichnet. Der Anschluss vom öffentlichen Kanal bis einschließlich der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück ist mit Mindestdurchmesser DN 150 auszuführen. Die Ausführung von Kanalhausanschlussleitungen im Bereich Straßenkanal bis Grundstückgrenze ist nur von Firmen erlaubt, die eine Zulassung von der SEH erhalten haben.