Entwässerungsgebühren

Für das Einleiten von Abwasser eines Grundstückes in die öffentliche Kanalisation werden Abwassergebühren berechnet. Der in der Entwässerungssatzung festgelegte Anschluss- und Benutzungszwang bedeutet, dass grundsätzlich die Abwasserentsorgung über die öffentliche Einrichtungen zu erfolgen hat.

Anschlussbeiträge werden nicht erhoben, Gebühren werden für Schmutz- und
Niederschlagswasser getrennt erhoben.

Höhe der Entwässerungsgebühren:

Schmutzwasser: 1,82 Euro/Kubikmeter (2012, Normaltarif)

Niederschlagswasser: 0,93 Euro/Quadratmeter (2012, Normaltarif)