Zukunftsvereinbarung Regenwasser
Im Oktober 2005 wurde zwischen 17 Kommunen im Einzugsgebiet der Emscher, u.a. der Stadt Herne und der Emschergenossenschaft die Zukunftsvereinbarung Regenwasser (15/15) geschlossen.
Ziel ist es, innerhalb von 15 Jahren (bis 2020) 15% der versiegelten Fläche vom Mischwassersystem abzukoppeln.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Ortsnahe Versickerung von Regenwasser
- Rückhaltung
- Entsiegelung
- Aktivierung von Gräben und Gewässern
Auslöser dieser Vereinbarung ist die stetige Zunahme versiegelter Flächen und die damit verbundene Veränderung des Kleinklimas und die Erhöhung des Hochwasserrisikos. Durch Abkopplungsmaßnahmen können Mischwasserkanäle kleiner dimensioniert und gleichzeitig Hochwasserabflüsse reduziert werden. Der Reinigungsaufwand für sauberes Grund- und Regenwasser wird somit minimiert. Neben den ökonomischen Aspekten spielt auch die Ökologie eine große Rolle. Durch neue oder wieder reaktivierte Grabensysteme wird der Wasserkreislauf wieder erlebbarer und bietet wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Durch die Grabensysteme wird das kleinräumige Stadtklima verbessert und es entstehen attraktive Anziehungspunkte und Orte der Erholung. Fließgewässer und ihre Uferstruktur bieten so wieder die Möglichkeit das Naturelement Wasser zu erleben.
Für das Stadtgebiet Herne entspricht ein Prozent abgekoppelte Fläche ca. 17ha, somit müssen bis 2020 ca. 255ha versiegelte Fläche vom Mischwassernetz abgekoppelt werden.
Um die vereinbarten 15% zu erreichen, werden in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Reinwasserläufen geschaffen, die das bislang kanalisierte Regenwasser oder Grundwasser abführen, so dass dieses nicht mehr in den Mischwasserkanal gelangt. Im Jahr 2011 werden zwei Baumaßnahmen begonnen bzw. fertiggestellt. Zum Einen handelt es sich um den Zulaufgraben Hibernia und zum Anderen um den Mittellauf Schmiedesbach.
Diese Maßnahmen sind i n einem Fremd-/ Niederschlagswasserbeseitigungs -
konzept (NBK) festgehalten und werden mit den zuständigen Stellen, u.a. der Unteren Wasserbehörde, abgestimmt. Das NBK wird für einen Zeitraum von sechs Jahren aufgestellt, so dass ab 2018 weitere Maßnahmen zur Umsetzung kommen. Parallel zu diesen Maßnahmen werden an städtischen Gebäuden Regenwasserabkopplungen und weitere Maßnahmen in Eigenregie der Eigentümer durchgeführt. Mit den vorgestellten Maßnahmen wird der geforderte Wert von 15% spätestens im Jahr 2020 erreicht werden und somit die Vereinbarung erfüllt.
Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG
Grenzweg 18
44623 Herne
Tel.: 02323/592-0
Fax: 02323/592-1311
Verantwortlich:
Herr Neuhaus,
Herr Lambernd