Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr

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Die Stadt Herne hat seit 1994 die getrennte Gebühr eingeführt. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist die verbrauchte Frischwassermenge. Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücksflächen bemisst sich nach der bebauten und / oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist ein Quadratmeter der angeschlossenen Gesamtgrundstücksfläche wobei die angeschlossene Gesamtgrundstücksfläche auf volle Quadratmeter in der Berechnung abzurunden ist.

Jede Entsiegelungsmaßnahme bedeutet somit für den Grundstückseigentümer eine Verminderung der Niederschlagswassergebühr. Um Niederschlagswassergebühren zu sparen, kann bei geeignetem Boden eine Versickerung erfolgen. Für das Niederschlagswasser kommt folgende Anrechnung der Flächen zur Berechnung.

Die anzurechnende bebaute, überbaute und/oder befestigte Grundstücksfläche wird von der Art der Versiegelung wie folgt festgesetzt:


  • Asphalt, Beton, Kunststoff, Kunststein, Betonpflaster, Groß- und Kleinpflaster aus Natursteinen, Plattenbeläge und ähnliche anrechenbare Fläche = 100 %
  • Wassergebundene Decken, Ascheflächen, Rasengittersteine, wasserdurchlässiges Betonsteinpflaster, Begrünte Dächer und ähnliche anrechenbare Fäche = 50 %
  • Schotterrasen, Rasen und ähnliche anrechenbare Fläche = 0 %