Straßenverzeichnis von A-Z
Durch die Fristensatzung der SEH wird festgelegt, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Abwasserleitung auf Dichtheit prüfen müssen. (siehe Straßenverzeichnis A-Z)
Jeder Grundstückseigentümer in Herne wird je nach Einzugsgebiet rechtzeitig (ca. 1 Jahr vor Ablauf der Frist) von der SEH angeschrieben und aufgefordert eine Dichtheitsprüfung einzureichen.
Die im Straßenverzeichnis angegebene Frist ist für die erstmalige Prüfung. Eine Wiederholungsprüfung ist nach spätestens 20 Jahren erforderlich.
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