§ 61a Dichtheitsprüfung
Nach § 61a Landeswassergesetz NRW müssen bis Ende 2015 alle privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit geprüft werden.Die Fristensatzung der SEH setzt diese Regelung außer Kraft. Nach Vorgabe des NRW Umweltministeriums hat die Stadtentwässerung Herne, einen Stufenplan für die erstmalige Druckprüfung für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Die Fristen des §61a wurden "NEU" festgelegt. (siehe unten Straßenverzeichnis der Fristensatzung für das Stadtgebiet Herne)
Durch Versickerung von unbehandeltem Abwasser ins Erdreich kann das Grundwasser verunreinigt werden. Zusätzlich dringt sauberes Grundwasser durch Undichtigkeiten in das Kanalnetz ein, was zu einer erhöhten Belastung der vorhandenen Kanäle und der Kläranlagen führt.
Grundstückseigentümer sind per Gesetz dazu verflichtet, dass bei bereits bestehenden Leitungen eine Dichtsheitsprüfung durch einen Sachkundigen durchgeführt und nachgewiesen wird.
Auch neu erstellte Leitungen sind nach Fertigstellung auf Dichtheit zu prüfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der rechten Seite unter Fragen und Antworten.
Das Team der Stadtentwässerung Herne steht Ihnen beratend zur Seite.
Neu: Straßenverzeichnis der Fristensatzung für das Stadtgebiet Herne
Stadtplan der Stadt Herne: Aufteilung der Entwässerungsgebiete.
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Fragen und Antworten
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